Schornsteinfegerarbeiten in Zeiten von Corona COVID 19
Schornsteinfegerarbeiten in Zeiten von Corona COVID 19
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
in Zeiten von Corona COVID 19 verstehe ich Ihre Sorgen in Hinblick darauf, dass Besuche in Ihrem Haus / in Ihrer Wohnung dazu beitragen könnten, das Infektionsrisiko für Sie zu erhöhen und das damit die Verbreitung des Virus voranschreitet.
Wir alle sind äußerst bemüht durch konsequentes Einhalten der Hygienevorschriften und Kontaktreduzierung dahin zu wirken, dass die Corona-Pandemie eingedämmt wird. Auch Ihr Schornsteinfeger möchte sich schützen
Nach der Vereinbarung der Bundesregierung und den Ministerpräsidenten der Länder vom 16. März 2020 und der Erklärung unseres Ministerpräsidenten vom 22. März 2020 können Handwerker und andere Dienstleister grundsätzlich ihrer Tätigkeiten weiter ausführen. Dies gilt in besonderer Weise für die Schornsteinfeger.
Arbeiten nach dem Schornsteinfegerhandwerksgesetz (SchfHwG), dienen der Gefahrenabwehr zum Schutz von Leib, Leben und Gesundheit. Das ergibt sich bereits aus dem § 1 Absatz 1 SchfHwG.
Diese Tätigkeiten können wegen der Sicherheitsrelevanz nicht langfristig oder dauerhaft aufgeschoben werden. Selbstverständlich werden wir den Einzelfall prüfen.
Nach allen Erkenntnissen, insbesondere des Robert-Koch-Instituts, ist die Gefahr einer Übertragung des Corona COVID 19 bei Einhaltung der Hygienevorschriften auszuschließen. Sie können sicher sein, dass wir nur die Arbeiten durchführen, die für alle Beteiligten bei Einhaltung der Schutzmaßnahmen unbedenklich sind.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auch in Ihr Haus kommen, um die notwendigen Arbeiten durchzuführen.Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!
Mit freundlichem Gruß aus Beelen